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"Tempolimit auf deutschen Autobahnen - ich kann es nicht mehr hören"

Es gibt in Deutschland kein generelles Tempolimit auf der Autobahn, noch nicht. Warum eigentlich noch nicht? In vielen Ländern der Welt gibt es das – diese Länder haben gute Erfahrungen machen können bzw. die Unfallzahlen sind zurückgegangen. Wir Deutschen sind ja in unser Auto verliebt, wir mögen die Geschwindigkeit, die wir mit unseren hochgerüsteten, turbogeladenen und getunten Autos fahren können. Das Auto muss bei vielen als Ersatz herhalten: Einige brauchen es, um ihr Alter zu kaschieren. Einige brauchen es als Penisersatz. Einige brauchen es, um ihre Überlegenheit zu beweisen, auch wenn es nur im Straßenverkehr ist. Ein generelles Tempolimit gibt es in Deutschland nicht. Aber der Bundesgerichtshof (BGH) hat 1992 schon eine Vorstufe des Tempolimits in Deutschland eingeführt – die Versicherungen nutzen diese Entscheidung. Der Bundesgerichtshof hat eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h für deutsche Autobahnen festgelegt. Wird diese Richtgeschwindigkeit überschritten und der Fahrer in einem Unfall verwickelt, verschuldet oder unverschuldet spielt dabei keine Rolle, so haftet er mit 20 bis 25 Prozent mit. Dabei darf man auch nicht vergessen, dass der eigene Versicherungsschutz ab Tempo 130 eingeschränkt sein kann bzw. erlischt. Was das bedeutet, sollte allen bekannt sein. Also lieber den Fuß vom Gas! Vielleicht ist es eben doch besser, ein generelles Tempolimit einzuführen, denn Menschen wollen lieber geführt werden bzw. klare Regeln an die Hand bekommen. Vielleicht ist eine herstellerbezogene Geschwindigkeitsregelung der Fahrzeuge eher zeitgemäß – die Begrenzung der maximal erreichbaren Geschwindigkeit auf 150 km/h.

Veröffentlicht: 01.06.2008 ~ Marek
Ort des Geschehens: Autobahn nach Kassel
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